Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen von Retourtax – Handelsreg. 09057723
Allgemein

1a. Alle Handlungen und Tätigkeiten erfolgen auf Rechnung und im Auftrag des Klienten.
1b. Der Klient ermächtigt hierzu Retourtax, für ihn die erforderlichen Tätigkeiten zu verrichten.

MwSt-Haftung

2a. Der Klient stellt Retourtax frei von Haftung, falls sich ergeben sollte, dass Dienststellen Bussen erhoben haben oder erstattete Beträge zurückgefordert werden, weil der Klient Retourtax gegenüber verschwiegen hat, dass steuerpflichtiger Umsatz oder eine ausländische Betriebsstätte u. ä. bestanden hat.
2b. Alle beim Klienten eingehende Korrespondenz, die mit der durch Retourtax beantragten Steuererstattung in Verbindung steht, ist unverzüglich an Retourtax weiterzuleiten.
2c. Zur Sicherung des eigenen know-hows übergibt Retourtax dem Mandanten keine Kopien von Steueranmeldungen und/oder Steuer-Erklärungen. Der Mandant erkennt diese Regelung uneingeschränkt an.
2d. Der Klient unterlässt jeglichen Kontakt, insbesondere Beantwortung von Korrespondenz mit den ausländischen Dienststellen, die in Zusammenhang mit dem Erstattungsantrag stehen. Im Falle der Nichtbeachtung oder der nicht unverzüglichen Übermittlung von Korrespondenz und der sich daraus ergebenden Abweisung des Antrages verfällt unsere Garantie: Keine Erstattung – keine Zahlung.
In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die entstandenen Kosten von Retourtax im Zusammenhang mit dem Erstattungsantrag zu erstatten.
3. Falls Retourtax durch eine öffentliche Dienststelle in Anspruch genommen wird für Bussgelder, Steuererhebungen oder Steuernacherhebungen, wird Retourtax dies unverzüglich an den Klienten melden und an diesen weiterberechnen.
Der Klient hat diese weiterberechneten Beträge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen.
4. Die vereinbarte Provision ist excl.

  • Kosten für evtl. Einreden, Einsprüche und juridische Schritte. Diese Schritte werden nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Klienten eingeleitet
  • Kosten für die Beantragung “Bescheinigung im Abzugsverfahren” (D) bzw. für das Anfordern einer Bestätigung, dass die BTW/TVA via Anmeldung abgewickelt wurde (B)
  • Bestätigung, dass die BTW/TVA per Meldung erfolgt (B) falls erforderlich Anfragen neuer Rechnungen, die den geforderten gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
  • 5 % Extraprovision für den Fall, dass Rechnungen des Vorjahres uns im Monat Juni für einen Erstattungsantrag überreicht werden falls erforderlich die Kosten.für eine durch die Behörde angeforderte Übersetzung.

5. Im Falle einer Erstattung direkt an Retourtax sind diese berechtigt, die Provisionsabrechnung direkt zu verrechnen, bevor der Restbetrag an den Klienten ausgezahlt wird.
6. Hat der Klient den erstatteten Betrag direkt erhalten, verpflichtet sich der Klient, die Erstattung innerhalb eines Monats an Retourtax zu vermelden.Kommt der Klient der Meldung nicht nach, erhöht sich pro Monat der verspäteten Meldung die Provision um 1 %-Punkt (Beispiel: Provision 15 %, 4 Monate zu spät gemeldet: Provision 15 % + 4 % = 19 %).
7. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
8. Werden die Rechnungsbeträge zu 2 c, 3 oder 7 nicht innerhalb der genannten Fristen bezahlt, wird unsere Forderung erhöht mit 20 % zusätzlichem Verwaltungsaufwand und mit Zinsen in Höhe von 1 % per Monat.
9. Sollte der Klient die Zusammenarbeit einseitig beendigen und/oder laufende Vollmachten zurückziehen, ist Retourtax berechtigt, alle noch laufenden Vergütungsanträge/Arbeiten abzurechnen und einzufordern.
10. Evtl. Inkassokosten gehen stets vollständig zu Lasten des Klienten.
11. Auf diese Allgemeinen Bedingungen findet niederländisches Recht Anwendung.

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